Fördertopf für Fenstereinbau: Bereits Ende 2011 wurde der Grundstein für die neue Förderrichtlinie des Salzburger Flughafens in Bezug auf den Einbau von Lärmschutzfenstern bei Flughafenanrainern gelegt.
Diese Umweltmaßnahme ist eine freiwillige Maßnahme des Flughafenkonzerns, die an keine Gesetze gebunden ist! Nach Freigabe der Förderungsrichtlinie durch den Aufsichtsrat der Salzburger Flughafen GmbH konnten von direkten Flughafennachbarn seit dem 1. Jänner 2012 Anträge nach der neuen Förderrichtlinie gestellt werden. Anpassungen der Förderrichtlinie werden im BBFS (Bürgerinnenbeirat Flughafen Salzburg) kontinuierlich besprochen und im Konsens beschlossen. Diesen, gemeinsam, Weg wird der Salzburger Flughafen auch in der weiteren Zukunft mit seinen direkten Nachbarn gehen.
Ein Beispiel ist die Erweiterung des Förderbereiches seit dem 1. Juli 2017. Eigentümer und Bestandnehmer, deren Objekte innerhalb des 150m-Streifens (jeweils 75 m beiderseits der verlängerten Pistenmittellinie) liegen können sogar um eine 100% Förderung ansuchen. Generell legen die Immissionsgrenzwerte die Grenze fest wo gefördert wird. Für die Gewährung einer Förderung des Flughafens gilt der Tagesgrenzwert Lden >60 dB (0:00 Uhr – 24:00 Uhr).
Für jeden Antragsteller leicht erklärt stehen die Fenster-Förderungsrichtlinien und die Förderanträge auf der Website des Flughafens www.salzburg-airport.com (Bereich Unternehmen Airport/Umwelt/Lärmschutzprogramm) zum Download bereit. Eine Millionen Euro wurden 2012 für diesen Topf vorgesehen, der bis dato knapp € 630.000 an Fördermittel ausgeschüttet hat. Mehr als 136 Objekte kamen bis zum Stichtag 1. August 2018 in den Genuss einer Förderung. Neben den Einbauförderungen werden auch Servicearbeiten an bestehenden Schallschutzfenstern zum Großteil vom Flughafen übernommen.
Wer hat Anrecht auf Gelder des Flughafen-Fördertopfes? Finanziell unterstützt werden Objekte, die in den letzten 25 Jahren keine Förderung erhalten haben. Bisher noch nicht geförderte Objekte werden vorgereiht. Sämtliche Anträge werden von einer vom Flughafen eingerichteten Förderkommission begutachtet und beurteilt. Jedes Jahr wird für den Schallschutz-Fördertopf ein fixer Betrag zur Verfügung gestellt, der nach dem Prinzip „first come, first serve“ ausgeschüttet wird. Ist dieser Betrag ausgeschöpft, werden die Anträge laut Warteliste im darauffolgenden Geschäftsjahr weiter behandelt. Im Sinne eines guten Miteinanders mit seinen direkten Nachbarn, kommt der Flughafenkonzern mit dieser Umweltmaßnahme den Anliegen der direkten Flughafenanrainer entgegen.