Flughäfen sind Infrastruktureinrichtungen im stetigen Wandel. Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind für einen störungsfreien und sicheren Flughafenbetrieb erforderlich.
Für jede noch so kleine Änderung einer Fläche müssen in Österreich auch rechtliche Verfahren durchgeführt werden. Um zwei kleine Grünstreifen nördlich des Catering-Gebäudes 1 - dieses liegt im Westen des Flughafenareals an der Einfahrt das Parkplatzes 3 neben dem Airporthotel Gappmaier - in die Zivilflugplatzgrenzen miteinzubeziehen, muss der Flughafen ein Ediktalverfahren durchführen.