Sicherheit hat höchste Priorität im Flugverkehr!
Ins Handgepäck dürfen keine spitzen oder scharfen Gegenstände mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern, keine Waffen, Spielzeugpistolen, Sprays, Scheren und stumpfe Verteidigungsgeräte.
Seit 1. September 2015 gelten erweiterte Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Sprengstoffkontrollen an den europäischen und damit auch österreichischen Verkehrsflughäfen. Passagiere, Handgepäck und elektronische Geräte müssen durch händisches Abstreifen mit speziellen Papierstreifen auch auf Spuren von Sprengstoffen kontrolliert werden.
Größe und Gewicht des Handgepäcks
Die Airlines haben unterschiedliche Vorgaben zu Größe und Gewicht des Handgepäcks. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die zulässigen Maße und Gewichtsgrenzen!
Die IATA, die International Air Transport Association, empfiehlt bezüglich der Größe des Handgepäcks eine Summe aus Länge, Breite und Höhe von 115 cm. Viele Fluggesellschaften geben maximale Abmessungen von 55 x 40 x 20 cm für das Handgepäck an, die Gewichtsgrenzen variieren zwischen 5 kg (Air China) und 23 kg (British Airways) pro Handgepäck.
Mitnahme von Flüssigkeiten
Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck für Ab- und Weiterflüge von einem EU-Flughafen sowie von Island, Norwegen und Schweiz ist wie folgt geregelt:
Zu den Flüssigkeiten zählen
Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Marmelade, Aufstriche, Shrimps, Mozarella, Parfum, Rasierschaum, Wimperntusche, Feuerzeug, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.
Ausnahmen von der Beschränkung sind möglich, wenn die Flüssigkeit während der Reise für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke benötigt wird. Gleiches gilt für Babynahrung. Diese Artikel können Sie zusätzlich zum Plastikbeutel mitnehmen.
Der Verkauf von Flüssigkeiten hinter den Sicherheitskontrollen geht unverändert weiter. Im Heinemann Duty Free Shop erworbene Flüssigkeiten werden gemeinsam mit dem Kassenbon in durchsichtigen Tüten verschweißt, damit beim Umsteigen an anderen Flughäfen oder dem Rückflug am gleichen Tag die gekaufte Ware durch die Sicherheitskontrollen mitgeführt werden darf.
Ausnahmen gelten auch für an Bord von EU-Luftfahrtunternehmen gekaufte Flüssigkeiten. An den Sicherheitskontrollen werden folgende Artikel jeweils separat gescreent:
Bitte beachten Sie:
Artikel und Beutel, die nicht den Vorgaben entsprechen, dürfen Sie nicht mit an Bord nehmen! Das Sicherheitspersonal kann Fluggästen den Zugang zu einem Sicherheitsbereich und zur Kabine des Luftfahrzeugs verweigern, wenn diese im Besitz verdächtiger Gegenstände sind, auch wenn diese Gegenstände nicht in der "Liste verbotener Gegenstände" aufgeführt sind.
Alle Artikel, die Sie an Bord kaufen, müssen in einem versiegelten Plastikbeutel transportiert und vom Bordpersonal mit Flugnummer und Datum gekennzeichnet werden. Die neuen Regelungen erlauben es, unter bestimmten Voraussetzungen größere Mengen an Flüssigkeiten in Geschäften zu kaufen, die sich hinter den Sicherheits- oder Bordkartenkontrollen befinden. Bestehende Regelungen zum Transport von Flüssigkeiten im aufgegebenen Gepäck werden von den neuen Regelungen nicht berührt.
Pro Person über 17 Jahre dürfen 200 Stück Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Stück Zigarren oder 250 g Rauchtabak mitgeführt werden.