Jeder Benützer, der die Anlagen und Einrichtungen des Flughafens in Anspruch nimmt, unterwirft sich gemäß § 15 iVm § 16 lit. b ZFBO den Bestimmungen dieser Entgeltordnung als Teil II der Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen.
Die angeführten Bestimmungen gelten für sämtliche Abschnitte der vorliegenden Entgeltordnung.
Die aktuelle genehmigte Version der ZFBB des Flughafens Salzburg steht Ihnen hier als Download (pdf-Datei) auf dieser Seite zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Entgeltordnung Bestandteil der ZFBB ist, jedoch gesondert zum Download zur Verfügung gestellt wird.