Die Einreiseregelung für Großbritannien wird mit 2. April 2025 in Kraft treten und bringt gravierende Veränderungen für alle Reisenden nach England mit sich. ETA (Electronic Travel Authorization) wird den Reiseprozess komplexer machen und soll für mehr Sicherheit sorgen.
Einführung des Electronic Travel Authorization (ETA) System
Reisende aus Ländern, die bislang ohne Visum nach Großbritannien einreisen durften, müssen ab dem 2. April 2025 die sogenannte ETA - Electronic Travel Authorization - beantragen. Mittels einer schnellen Vorabprüfung der Reisedaten und des Reisezwecks soll laut Behörden das ETA-System sicherstellen, dass nur berechtigte Personen nach Großbritannien einreisen und potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig erkannt werden können, bevor Reisende das Land erreichen.
Was ist ETA und wie läuft der Beantragungsprozess ab
Bei einer ETA handelt es sich um eine online zu beantragende Sicherheitsüberprüfung vor Reiseantritt und nicht um ein Visum oder eine Touristensteuer. Es ist kein Besuchervisum, keine Arbeitserlaubnis und auch kein Aufenthaltstitel und berechtigt Reisende lediglich zum Boarden eines Flugzeugs, eines Zuges oder einer Fähre für eine Reise in das Vereinigte Königreich. Die endgültige Entscheidung, ob dem Reisenden der Zutritt in das Vereinigte Königreich gestattet wird, liegt jedoch – wie bereits bisher - bei der britischen Grenzschutzbehörde, die diese Entscheidung bei der Passkontrolle trifft. Der Beantragungsprozess für ETA erfolgt online und ist relativ unkompliziert. Reisende müssen ein Formular ausfüllen, ihre persönlichen Daten angeben und die Reisedetails eintragen, zusätzlich sind einige Fragen zur Person und zum Reisezweck zu beantworten. Die Genehmigung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Stunden, kann aber auch in Ausnahmefällen wenige Tage betragen. Wichtig ist, dass die ETA auf alle Fälle vor der Abreise vorliegen sollte – das Fehlen der ETA kann zur Einreiseverweigerung führen. Die Kosten für die Beantragung von ETA belaufen sich bei der Einführung des Systems bei 10 Pfund, ab dem 9. April 2025 werden die Kosten auf 16 Pfund angehoben.
TIPP: Nutzen Sie nur die offizielle Seite von www.gov.uk für die Beantragung der ETA, die Behörden warnen vor Online-Betrügern.
Wie läuft der Check In Prozess (nach Großbritannien) am Salzburg Airport ab?
In Salzburg werden am Check-in wie bisher alle erforderlichen Reisedokumente geprüft, ob diese vorhanden und auch gültig sind (Pass, gegebenenfalls Visum usw.). Die Überprüfung des ETA-Status erfolgt über eine direkte Verlinkung des Check-in Systems an den Flughäfen mit der englischen Behörde, die für die Einreise zuständig ist. Wenn im System gemeldet wird, dass ein Passagier noch kein ETA beantragt hat, wird dieser Passagier am Check-in von der Abfertigungsgesellschaft für den jeweiligen Flug aufgefordert, dies möglichst rasch selbständig nachzuholen. Die elektronische Bearbeitung sollte normalerweise nur wenige Minuten in Anspruch nehmen – nur in Ausnahmefällen könnte der Prozess auch länger dauern.
Strengere Sicherheitsmaßnahmen und biometrische Daten
Als zentrale Änderung steht die verstärkte Erhebung von biometrischen Daten im Zentrum der ETA. Reisende aus allen Ländern müssen bei der Einreise nach Großbritannien ihre Fingerabdrücke abgeben, ein Gesichtserkennungsverfahren durchlaufen und die im Vorfeld elektronisch beantragte elektronische Reisegenehmigung vorweisen können. Das Einreiseverfahren wird sowohl bei der Ankunft am Flughafen als auch an den Seehäfen und Eurotunnel-Terminals angewendet. Reiseexperten gehen davon aus, dass es gerade in der Einführungsphase zu organisatorischen Herausforderungen und zusätzlichen Wartezeiten an den Grenzkontrollpunkten kommen wird.
Wer braucht eine ETA?
Das ETA-System gilt bereits für nichteuropäische Besucher, die auch zuvor kein physisches Besuchs- oder Transitvisum für das Vereinigte Königreich beantragen mussten. Auch Reisende, die eine Kreativarbeiterkonzession in Anspruch nehmen wollen, müssen ebenfalls eine ETA beantragen. Alle EU-Mitgliedsstaaten fallen ab dem 2. April (jede Person muss einen eigenen Antrag stellen) unter diese Regelung – also auch Österreich - sowie Andorra, Island, Monaco, Norwegen, Liechtenstein, San Marino, Schweiz und Vatikanstaat unter die ETA Pflicht, einzige Ausnahme ist die Republik Irland.
Für wen gilt die ETA-Regelung nicht?
Für britische oder irische Staatsangehörige (einschließlich derjenigen, die außerdem noch eine zweite Staatsangehörigkeit besitzen), Inhaber von Pässen der British Oversea Territories, für Personen die bereits ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung bzw. Niederlassung („Pre-settled Status“ oder „Settled status“; „Indefinite Leave to Remain“) für das Vereinigte Königreich besitzen oder für jene, die vor ihrer Reise ohnehin ein Besuchs-, Arbeits-, Studenten- oder Familienvisum beantragen müssen. Bei einer Rückreise von z.B. Österreich über London nach Jersey oder eine andere Crown Dependency wird eine ETA benötigt, sofern es sich nicht um „airside transit“ handelt.