Die EU und Großbritannien haben sich mit dem Brexit am 31. Jänner 2020 auf eine Art Übergangsfrist bis 31. Dezember 2020 geeinigt.
Zumindest bis Ende des Jahres bleiben daher alle bisherigen Bestimmungen aufrecht. Die späteren Regelungen hängen davon ab, wie die künftigen Handels- und Partnerschaftsabkommen gestaltet werden.
Für Fluggäste, die nach Großbritannien reisen, bedeutet das, dass während dieser Übergangsfrist lediglich ein gültiges Reisedokument (Reisepass bzw. Personalausweis für österreichische bzw. deutsche Staatsbürger) benötigt wird. Ansonsten ergeben sich bis Ende des Jahres keine Änderungen.
Passagiere finden hierzu aktuelle Informationen auf der Website des Bundeskanzleramtes:
Weiterführende Informationen zum Brexit finden Sie zudem auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung: